Am 22. Juni 2021 jährt sich der deutsche Überfall auf die Sowjetunion zum 80. Mal. Zur gleichen Zeit, in der wir dieses verbrecherischen Krieges eines Vernichtungskrieges gedenken, hat die Bundesregierung den deutschen Völkermord vor über 100 Jahren an den Herero und Nama anerkannt. Das sind zwei Seiten ein und der selben Medaille.
Geplante Veranstaltungen am Montag, 21. Juni 2021:
Ab 16.30 Uhr: Kundgebung am Traindenkmal / Ludgeriplatz mit Thomas Siepelmeyer: „Der deutsche Völkermord in Namibia“
18.00 Uhr: Demonstration durch die Innenstadt
18.30 Uhr: Kundgebung am Stalingrad Schandmal / Münzstraße mit Gerhard Schepper: „Die russische Sicht ernst nehmen Bericht über eine Reise nach Russland an Orte , wo mein Vater kämpfte“.
Weitere Infos siehe Veranstaltungs-PDF unten.
Deutsche Völkermorde
17. Juni 2021
VVN-BdA fordert lückenlose Aufklärung!
21. Mai 2021
Wir geben hier eine Pressemitteilung zu einem Polizeivorfall in Münster wieder, die von der VVN-BdA NRW herausgegeben wurde:
Und wieder ein Vorfall bei der Polizei! Beamte einer Hundertschaft wurden am Wochenende (15. Mai 2021) in der Innenstadt von Münster eingesetzt. An dem Rucksack eines eingesetzten Beamten der 17. Bereitschaftspolizei-Hundertschaft war mit einem Klettstreifen ein Aufnäher „Panther Panzerkampfwagen V“ angebracht. Bei dem Abgebildeten Panzer handelt es sich um ein Wehrmachtsfahrzeug, das im Zweiten Weltkrieg im Einsatz war.
Öffentlich wurde dies nicht durch die Polizei oder die zahlreichen Kollegen des Beamten, sondern durch das Redaktions-Netzwerk. Pikant: Die eingesetzten Beamten sollten in der Innenstadt von Münster, eine pro-israelische und eine anti-israelische Demo schützen.
Bemerkenswert ist auch, dass zu den Aufgaben gerade dieser Polizei Hundertschaft der Schutz der Synagoge und jüdischer Einrichtungen gehört.
Die VVN-BdA NRW fordert sofort disziplinarische Maßnahmen und eine strafrechtliche Prüfung ein. Erstaunlich ist, dass kein Vorgesetzter und auch kein Mitfahrer in dem Transportwagen der Polizei etwas von diesem Aufnäher gemerkt haben soll. Sicherlich musste die Polizei ihr ganzes Augenmerk auf die Strafverfolgung von Demonstranten legen, da bleibt natürlich keine Kraft und Energie mehr übrig, um mal kritisch in die Reihen der Polizeihundertschaft zu sehen.
Die VVN-BdA NRW fordert bei solchen Vergehen eine Verschärfung des Disziplinarrechtes. Eine kleine schriftliche Ermahnung ist hier nicht ausreichend.
Weiter regt die VVN-BdA an, dass die eingesetzte Polizeihundertschaft einen Dienstbesuch im Geschichtsort Villa ten Hompel in Münster, im Nationalsozialismus Sitz der Ordnungspolizei, durchführen muss.
Wir erwarten eine lückenlose und unverzügliche Aufklärung, mit entsprechenden personellen Konsequenzen
Aufruf zum 8. Mai / Virtuelles Gedenken
5. Mai 2021
Aufruf der VVN-BdA Münster:
Tag der Befreiung von Krieg und Faschismus – Der 8. Mai muss endlich Feiertag werden!
Am 8. Mai 1945 wurde Deutschland vom Faschismus durch die Armeen der Anti-Hitler-Koalition, durch Partisan*innen und Widerstandskämpfer*innen befreit. Das verbrecherische Naziregime war besiegt, der Krieg in Europa beendet. Wir gedenken der millionenfach Ermordeten, Gefolterten, Verfolgten, In die Flucht Geschlagenen durch die Terrorherrschaft der Faschist*innen und des barbarischen Kolonialismus. Die Opfer und Überlebenden des Weltkriegs und der Shoa sind uns für immer eine Mahnung: Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus!
Im Juni jährt sich der Beginn des Vernichtungsfeldzuges der Nazis gegen die Sowjetunion zum 80. Mal. Deutsche Wehrmacht und SS haben unsägliches Leid über die Völker der UdSSR gebracht. Die Rote Armee trug die Hauptlast bei der Niederwerfung der faschistischen Armee. Wir sehen es daher als historische Pflicht und zugleich im Interesse der übergroßen Mehrheit in unserem Land, wenn die Bundesregierung ein gutnachbarschaftliches Verhältnis zu Russland anstreben würde. Wir fordern: Abrüstung, Kooperation und Frieden mit Russland.
„Erinnern heißt handeln!“, ist das Fazit von Esther Bejarano, Überlebende des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau, Vorsitzende des Auschwitz-Komitees und Ehrenpräsidentin der VVN-BdA. Wir unterstützen Esther Bejaranos Petition „Der 8. Mai muss ein Feiertag werden!“. Ein Tag, an dem die Befreiung der Menschheit vom Nazi-Regime gefeiert werden kann. Das ist überfällig seit sieben Jahrzehnten.
Die Lehren des 8. Mai umzusetzen, bedeutet für uns:
* Keinen Meter den Nazis!
* AfD, NPD und alle anderen rechtsextremistischen Organisationen aufzuhalten;
* Plattformen in sozialen Medien, die zum Teil antisemitische und demokratiefeindliche Verschwörungsideologen verbreiten, kritisch zu analysieren und hierzu Gegenöffentlichkeit herzustellen;
* Bewegungen wie Querdenken entgegen zu treten, die in widerwärtiger Weise die Opfer und Überlebenden des Faschismus verhöhnen, indem sie von „Corona-Diktatur“ schwafeln, „Judensterne“ mit der Aufschrift „ungeimpft“ tragen, sich im Widerstand wähnen „wie Sophie Scholl“ oder verfolgt fühlen „wie Anne Frank“;
*das Treiben gewalttätiger und mordender Neonazis zu unterbinden;
*ihre Netzwerke in Polizei, Bundeswehr aufzudecken und aufzulösen;
* einzugreifen, wenn Jüdinnen und Juden, Muslime, Roma und Sinti und andere, die nicht in das Weltbild von Nazis passen, beleidigt und angegriffen werden;
* Geflüchtete in Deutschland aufzunehmen;
* die Logik des Militärischen zu durchbrechen und Waffenexporte zu verhindern und
* die Diffamierung und Behinderung demokratischer und antifaschistischer Gruppen und Organisationen durch Geheimdienste und Finanzämter zu beenden.
Sonntagsreden, die Betroffenheit zeigen, reichen nicht. Es muss gestritten werden für die neue Welt des Friedens und der Freiheit, die die befreiten Häftlinge im Schwur von Buchenwald als Auftrag hinterlassen haben. Ein offizieller bundesweiter Feiertag wäre dafür die regelmäßige Verpflichtung. – Nicht nur, aber eben auch an jedem 8. Mai.
Deshalb: Achter Mai – arbeitsfrei! Zeit für Antifaschismus!
In diesem Jahr laden wir als VVN-BdA Münster dazu ein, dass ihr euch am 8. Mai selbst zu einem virtuellen Gedenken zusammen findet. Im Nachgang werden wir auf dieser Seite weitere Beiträge zum 8. Mai veröffentlichen.
Falsche Tradition „Feuerzangenbowle“ beenden
13. April 2021
Gemeinsamer Antrag der Kreisvereingungen Wuppertal und Münster zum Bundeskongress der VVN-BdA am 24. u. 25.04.21 in Frankfurt am Main.
Der NS-Propagandafilm „Die Feuerzangenbowle“ von 1944 wird seit vielen Jahren regelmäßig im Ersten respektive den dritten Programmen der ARD ausgestrahlt, vorzugsweise in der Weihnachtszeit und um Silvester.
Die ARD begründet dies unter anderem damit, dass es „ein deutscher Filmklassiker“ sei, „der sich nach wie vor großer Beliebtheit erfreut“.
Wir fordern, dass diese Tradition, den Film unkritisch zu zeigen, von der ARD endlich beendet wird.
Das heisst:
1. Wir informieren aktiv vor der öffentlichen Aufführung des Films in Kinos, Universitäten etc..
2. Wir konfrontieren die ARD mit unserer Kritik und stellen so Öffentlichkeit her.
Begründung:
1. Die Rechte für jede öffentliche Aufführung liegen bei Cornelia Meyer zur Heide aus Münster. Sie entscheidet, ob, in welchem Kontext und wo der Film außerhalb der Öffentlich-Rechtlichen gezeigt werden darf, und erhält dafür eine Lizenzgebühr.
Meyer zur Heyde war im Vorstand der AfD Münster und ist im rechten Hayek Club Münsterland aktiv.
Sie erlaubt ausschliesslich Aufführungen zu unterhaltenden Zwecken. In kritische Diskussionen eingebettete Aufführungen untersagt sie immer.
Deshalb treten wir der öffentlichen Aufführung des Films in Kinos, Universitäten etc. entgegen.
2. Der Film von 1944 transportiert unterschwellig Elemente der NS-Ideologie wie „Rasse“ oder Gehorsam. Damit steht er im Gegensatz zu demokratischen Werten.
Noch wichtiger war allerdings die Funktion des Films in der Goebbelschen Kulturpolitik: „Die Feuerzangenbowle“ war ein attraktives Mittel, um die Menschen im Kino von Krieg und Diktatur abzulenken, und dadurch auch unverzichtbarer Teil der „Durchhalte“-Propaganda des Naziregimes.
Goebbels hat Heinz Rühmann verehrt und ihn vielfältig eingebunden, Rühmann war einer der bestbezahlten und bekannmtesten Schauspieler und hat sich bei Hitler und Göring persönlich für die Aufführung des Films eingesetzt.
Der Autor des von Kindern im Film vorgetragenen Kanons „Der Frühling liebt das Flötenspiel doch auch auf der Posaune“, Erich Knauf,wurde am 2. Mai 1944 wegen „defätistischer Äußerungen“ im Zuchthaus Brandenburg enthauptet.
1994 hat Georg Seeßlen (…) gesagt: „‚Die Feuerzangenbowle‘ ist weder ein ‚guter‘ noch ein ‚böser‘ Film. Dieser Film ist, leider, auch kein unschuldiger.“
Wir lehnen ab, wofür er steht: die Verharmlosung und Normalisierung des deutschen Faschismus nach dem 8. Mai 1945.
Seit 1969 wird „Die Feuerzangenbowle“ im öffentlich-rechtlichen Fernsehen regelmässig gesendet.
Die ARD hat diese Tradition geschaffen – die ARD soll diese falsche Tradition endlich beenden!
Antrag an den 7. Bundeskongress, 24. und 25. April 2021 in Frankfurt am Main
Anhang:
https://www.spiegel.de/geschichte/kultfilm-a-948139.html
https://www.akduell.de/home/studium-freizeit/von-feuerzangenbowle-benebelt
Zum 100. Geburtstag von Paul Wulf: „Ich lehre euch Gedächtnis“
9. April 2021
NS-Opfer * Antifaschist * Aufklärer
So., 2. Mai 2021, 11.00 Uhr
Matinee an der Paul-Wulf-Skulptur
Am Servatiiplatz (Promenade) Münster
Der Freundeskreis Paul Wulf lädt ein
zu Live-Musik mit Pit Budde und Duo Contraviento,
Interviews, Grußbotschaften …
VVN/BdA kritisiert geplantes neues Versammlungsgesetz für NRW
27. März 2021
Pressemitteilung vom 25.03.2021
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschist* innen (VVN/BdA) Münster kritisiert den Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Landesregierung für ein neues Versammlungsgesetz in NRW massiv. Die VVN/BdA befürchtet massive Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und somit der erfolgreichen, breiten Proteste gegen die extreme Rechte.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Polizei verlangen kann, dass Ordner*innen ihre Daten vorab an die Polizei übermitteln müssen. Zudem sollen Anmelder*innen für Handlungen aller Demonstrationsteilnehmer*innen haftbar gemacht werden. „Die neuen Pflichten haben ein hohes Abschreckungspotential für Anmelder*innen“, so die Antifaschist*innen „zudem bergen sie ein hohes Missbrauchspotential, wenn diese Daten in die falschen Hände geraten.“
Auch weitere Einschränkungen wie das sogenannte „Vermummungs- und Militanzverbot“ öffnen Tür und Tor für willkürliche Entscheidungen der Polizei.
Einfordern der Ordner*innenlisten ist rechtswidrig
Die VVN/BdA hat hier in Münster eigene Erfahrungen gemacht: 2012 meldete sie eine Protestversammlung gegen den Nazi-Aufmarsch am 3.3.2012 im Stadtteil Rumphorst an. Zähneknirschend kam man der Aufforderung der Polizei nach, Namen und Anschriften der Ordner*innen vorab mitzuteilen. Nach der Versammlung klagte die VVN/BdA gegen dieses Vorgehen der Polizei und ließ diese Auflage überprüfen. Die Polizei erwiderte die Klage erst gar nicht, erkannte die Rechtswidrigkeit ihrer eigenen Maßnahme an und sagte zu, künftig darauf verzichten zu wollen.
Im gleichen Zusammenhang hatte es Einschüchterungsversuche und Bedrohungen durch die extreme Rechte gegeben, da die Polizei Namen der Protestkundgebungsanmelder*innen an die Presse gegeben hatte: Vor dem Naziaufmarsch 2012 verschickten Neonazis Drohbriefe an von ihnen ausgemachte Antifaschist*innen, in den vergangenen Jahren erhielten im „Keinen Meter den Nazis“-Bündnis und in der VVN/BdA Münster aktive Personen Drohanrufe und unerwünschte Paketsendungen von extrem Rechten.
„Störungsverbot“ soll Anti-Nazi-Proteste verhindern
Ein sogenanntes „Störungsverbot“ stellt sämtliche Störungsversuche und sogar Aufrufe und Vorbereitungen zu diesen unter Strafe. „Das betrifft auch unsere breiten Proteste in Münster. Womöglich machen sich demnächst die 10.000 Menschen, die auf dem Prinzipalmarkt friedlich gegen die AfD protestieren, pauschal strafbar.“, fasst die VVN/BdA zusammen.
Das „Keinen Meter den Nazis“-Bündnis, dem die VVN/BdA Münster angehört, sah sich bereits 2012 im Vorfeld der Proteste gegen den Naziaufmarsch im Rumphorstviertel mit dem Vorwurf konfrontiert, zu strafbaren Handlungen aufzurufen. Mittlerweile haben sich Blockaden und Aufrufe in Münster etabliert und wurden auch gerichtlich bestätigt.
„Blockaden sind Versammlungen und damit ein rechtlich geschütztes und legitimes Mittel in der politischen Auseinandersetzung“, fasst die VVN/BdA Münster die jahrelange Auseinandersetzung zusammen.
Dieser Gesetzesentwurf soll angeblich helfen, die extreme Rechte zu bekämpfen, leistet aber genau das Gegenteil, indem er antifaschistische Proteste kriminalisiert und somit massiv erschwert. Er spielt in Münster nur einer Gruppe in die Karten – und das ist die extrem rechte AfD.
„Wir beteiligen uns weiterhin an Protesten“
Für die VVN/BdA steht fest, dass sie sich weiterhin an Protesten beteiligen und diese auch selbst organisieren wird: „Wir haben bisher immer gegen die extreme Rechte demonstriert und werden damit selbstverständlich weitermachen.“
Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und kein Gnadenrecht. Deshalb fordert die VVN/BdA den Gesetzentwurf zu stoppen.
Neue Radiosendung(en) „Antenne Antifa“:
15. Februar 2021
AfD-Parteitag, Feuerzangenbowle, Hayek-Clubs, Versammlungsrecht NRW
Ausgabe Februar: AfD-Kreisparteitag in Münster, Versammlungsrecht in NRW, „Hayek-Clubs“
Zum Inhalt: Die AfD traf sich Ende Januar zum Kreisparteitag in der Stadthalle Hiltrup in Münster. Ziel der Partei war es, Kandidatinnen für die Bundestagswahl 2021 aufzustellen. Die Moderatoren Carsten und Detlef berichten über die Proteste gegen den Kreisparteitag in Münster. Unter Einhaltung der Corona-Auflagen demonstrierten mehr als 100 Menschen vor der Stadthalle Hiltrup. Außerdem geht es um das Versammlungsrecht in NRW: Die schwarz-gelbe Landesregierung hat zahlreiche Verschärfungen beschlossen. Detlef und Carsten sprechen von „massiven Einschränkungen der Grundrechte“. Sie unterhalten sich auch über die „Hayek-Clubs“. Die neoliberal-konservativen Gesprächskreise sollen der AfD nahestehen. Außerdem im Magazin „antenne antifa“: „Die Feuerzangenbowle“ – Bedient der Film-Klassiker von 1944 NS-Propaganda?
Esther Bejarano in den Tagesthemen: „8. Mai zum Feiertag machen!“
30. Januar 2021
„Wie würde die Welt aussehen, wenn die Nazis damals gewonnen hätten?“ – unsere Ehrenpräsidentin und Shoah-Überlebende Esther Bejarano hat am 27. Januar in den Tagesthemen einen Kommentar zum Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz gesprochen. Sie sieht den Schlüssel für eine demokratische Zukunft in der Jugend und ermahnt sie, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen, damit sie sich nicht wiederholt. Link zum Zwischenruf von Esther Bejarano.
Abschließend fordert sie, dass der 8.Mai als Tag der Befreiung zum Feiertag erklärt wird. Gemeinsam mit Esther Bejarano haben wir bereits im letzten Jahr eine Petition gestartet, in der wir #8MaizumFeiertag (change.org/8Mai) fordern.
Zum Holocaust-Gedenktag
27. Januar 2021
Auschwiz, Erinnerung, Holocaust-Gedenktag, Nationalsozialismus, Zivildienst
Link zu Antenne Antifa im Januar 2021
Der 27. Januar ist in Deutschland der offizielle Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und erinnert an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz im Jahr 1945. In „antenne antifa“ ist ein Interview aus dem Jahr 2015 zu hören, das anlässlich des 70. Jahrestags der Befreiung geführt wurde. Journalistin Daniela Wakonigg und Filmemacher Robert Thalheim sprechen unter anderem über Thalheims Zivildienst in der pädagogischen Abteilung der Internationalen Jugendbegegnungsstätte in Auschwitz. Es geht in diesem Zusammenhang zum Beispiel um Reaktionen von Touristen, den Widerspruch zwischen dem historischen Ort und der Normalität in Oswiecim sowie Muster der Erinnerung. Auch der Film „Am Ende kommen Touristen“ von Robert Thalheim ist Thema des Gesprächs. Darin verarbeitet er seine Erfahrungen als Zivildienstleistender.