Polizeiauflagen bei Anti-Nazi-Demo am 3.3.2012 waren rechtswidrig

6. Juni 2013

Klage der VVN/BdA Münster vor dem Verwaltungsgericht war erfolgreich!

Gegen den Aufmarsch von Nazis am 3.März 2012 hatte es mehrere angemeldete Kundgebungen gegeben. Eine dieser Versammlungen des Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ fand am Edelbach/Hoher Heckenweg statt. Anmeldeorganisation war die VVN/BdA Münster.

Gegen Auflagen der Versammlungsbestätigung hatte die VVN/BdA nun vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Die Polizei hatte die namentliche Meldung der Ordner der Versammlung zur Auflage gemacht – eine Auflage, die normalerweise nur für Nazi-Aufmärsche angewendet wird, um herauszufinden, ob die Ordner möglicherweise vorbestraft sind.

Gegen diese Auflage hatte die VVN/BdA nun Klage eingereicht: Die Polizei erklärte daraufhin, dass diese Auflage nicht rechtens gewesen sei und fortan von solchen Auflagen abgesehen werden. Die Verfahrenskosten trägt die Polizei.

„Ein wichtiger Erfolg für die Versammlungsfreiheit und den Protest gegen Nazi-Aufmärsche“, so VVN-Sprecher Detlef Lorber, der Anmelder der antifaschistischen Versammlung war. „Wir werden die Polizei jedoch bei künftigen Veranstaltungen an diese Zusage erinnern und daran messen. Es kann nicht sein, dass demokratischer Protest genauso behandelt wird, wie Aufmärsche von Nazis, die das Versammlungsrecht missbrauchen, um rassistische und faschistische Hasspropaganda in die Öffentlichkeit zu tragen.“