Falsche Tradition „Feuerzangenbowle“ beenden

13. April 2021

Gemeinsamer Antrag der Kreisvereingungen Wuppertal und Münster zum Bundeskongress der VVN-BdA am 24. u. 25.04.21 in Frankfurt am Main.

Der NS-Propagandafilm „Die Feuerzangenbowle“ von 1944 wird seit vielen Jahren regelmäßig im Ersten respektive den dritten Programmen der ARD ausgestrahlt, vorzugsweise in der Weihnachtszeit und um Silvester.

Die ARD begründet dies unter anderem damit, dass es „ein deutscher Filmklassiker“ sei, „der sich nach wie vor großer Beliebtheit erfreut“.

Wir fordern, dass diese Tradition, den Film unkritisch zu zeigen, von der ARD endlich beendet wird.

Das heisst:

1. Wir informieren aktiv vor der öffentlichen Aufführung des Films in Kinos, Universitäten etc..

2. Wir konfrontieren die ARD mit unserer Kritik und stellen so Öffentlichkeit her.

Begründung:

1. Die Rechte für jede öffentliche Aufführung liegen bei Cornelia Meyer zur Heide aus Münster. Sie entscheidet, ob, in welchem Kontext und wo der Film außerhalb der Öffentlich-Rechtlichen gezeigt werden darf, und erhält dafür eine Lizenzgebühr.

Meyer zur Heyde war im Vorstand der AfD Münster und ist im rechten Hayek Club Münsterland aktiv.

Sie erlaubt ausschliesslich Aufführungen zu unterhaltenden Zwecken. In kritische Diskussionen eingebettete Aufführungen untersagt sie immer.

Deshalb treten wir der öffentlichen Aufführung des Films in Kinos, Universitäten etc. entgegen.

2. Der Film von 1944 transportiert unterschwellig Elemente der NS-Ideologie wie „Rasse“ oder Gehorsam. Damit steht er im Gegensatz zu demokratischen Werten.

Noch wichtiger war allerdings die Funktion des Films in der Goebbelschen Kulturpolitik: „Die Feuerzangenbowle“ war ein attraktives Mittel, um die Menschen im Kino von Krieg und Diktatur abzulenken, und dadurch auch unverzichtbarer Teil der „Durchhalte“-Propaganda des Naziregimes.

Goebbels hat Heinz Rühmann verehrt und ihn vielfältig eingebunden, Rühmann war einer der bestbezahlten und bekannmtesten Schauspieler und hat sich bei Hitler und Göring persönlich für die Aufführung des Films eingesetzt.

Der Autor des von Kindern im Film vorgetragenen Kanons „Der Frühling liebt das Flötenspiel doch auch auf der Posaune“, Erich Knauf,wurde am 2. Mai 1944 wegen „defätistischer Äußerungen“ im Zuchthaus Brandenburg enthauptet.

1994 hat Georg Seeßlen (…) gesagt: „‚Die Feuerzangenbowle‘ ist weder ein ‚guter‘ noch ein ‚böser‘ Film. Dieser Film ist, leider, auch kein unschuldiger.“

Wir lehnen ab, wofür er steht: die Verharmlosung und Normalisierung des deutschen Faschismus nach dem 8. Mai 1945.

Seit 1969 wird „Die Feuerzangenbowle“ im öffentlich-rechtlichen Fernsehen regelmässig gesendet.

Die ARD hat diese Tradition geschaffen – die ARD soll diese falsche Tradition endlich beenden!

Antrag an den 7. Bundeskongress, 24. und 25. April 2021 in Frankfurt am Main

Anhang:

https://www.spiegel.de/kultur/kino/feuerzangenbowle-warum-jede-vorfuehrung-des-klassikers-einer-afd-politikerin-geld-bringt-a-00000000-0003-0001-0000-000001957530

https://www.spiegel.de/geschichte/kultfilm-a-948139.html

https://www.tagesspiegel.de/berlin/die-feuerzangenbowle-wird-75-gelacht-als-sei-es-die-letzte-gelegenheit/23913880.html

https://www.akduell.de/home/studium-freizeit/von-feuerzangenbowle-benebelt

Zum 100. Geburtstag von Paul Wulf: „Ich lehre euch Gedächtnis“

9. April 2021

NS-Opfer * Antifaschist * Aufklärer

So., 2. Mai 2021, 11.00 Uhr
Matinee an der Paul-Wulf-Skulptur
Am Servatiiplatz (Promenade) Münster
Der Freundeskreis Paul Wulf lädt ein
zu Live-Musik mit Pit Budde und Duo Contraviento,
Interviews, Grußbotschaften …

VVN/BdA kritisiert geplantes neues Versammlungsgesetz für NRW

27. März 2021

Pressemitteilung vom 25.03.2021

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschist* innen (VVN/BdA) Münster kritisiert den Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Landesregierung für ein neues Versammlungsgesetz in NRW massiv. Die VVN/BdA befürchtet massive Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und somit der erfolgreichen, breiten Proteste gegen die extreme Rechte.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Polizei verlangen kann, dass Ordner*innen ihre Daten vorab an die Polizei übermitteln müssen. Zudem sollen Anmelder*innen für Handlungen aller Demonstrationsteilnehmer*innen haftbar gemacht werden. „Die neuen Pflichten haben ein hohes Abschreckungspotential für Anmelder*innen“, so die Antifaschist*innen „zudem bergen sie ein hohes Missbrauchspotential, wenn diese Daten in die falschen Hände geraten.“

Auch weitere Einschränkungen wie das sogenannte „Vermummungs- und Militanzverbot“ öffnen Tür und Tor für willkürliche Entscheidungen der Polizei.

Einfordern der Ordner*innenlisten ist rechtswidrig

Die VVN/BdA hat hier in Münster eigene Erfahrungen gemacht: 2012 meldete sie eine Protestversammlung gegen den Nazi-Aufmarsch am 3.3.2012 im Stadtteil Rumphorst an. Zähneknirschend kam man der Aufforderung der Polizei nach, Namen und Anschriften der Ordner*innen vorab mitzuteilen. Nach der Versammlung klagte die VVN/BdA gegen dieses Vorgehen der Polizei und ließ diese Auflage überprüfen. Die Polizei erwiderte die Klage erst gar nicht, erkannte die Rechtswidrigkeit ihrer eigenen Maßnahme an und sagte zu, künftig darauf verzichten zu wollen.

Im gleichen Zusammenhang hatte es Einschüchterungsversuche und Bedrohungen durch die extreme Rechte gegeben, da die Polizei Namen der Protestkundgebungsanmelder*innen an die Presse gegeben hatte: Vor dem Naziaufmarsch 2012 verschickten Neonazis Drohbriefe an von ihnen ausgemachte Antifaschist*innen, in den vergangenen Jahren erhielten im „Keinen Meter den Nazis“-Bündnis und in der VVN/BdA Münster aktive Personen Drohanrufe und unerwünschte Paketsendungen von extrem Rechten.

Störungsverbot“ soll Anti-Nazi-Proteste verhindern

Ein sogenanntes „Störungsverbot“ stellt sämtliche Störungsversuche und sogar Aufrufe und Vorbereitungen zu diesen unter Strafe. „Das betrifft auch unsere breiten Proteste in Münster. Womöglich machen sich demnächst die 10.000 Menschen, die auf dem Prinzipalmarkt friedlich gegen die AfD protestieren, pauschal strafbar.“, fasst die VVN/BdA zusammen.

Das „Keinen Meter den Nazis“-Bündnis, dem die VVN/BdA Münster angehört, sah sich bereits 2012 im Vorfeld der Proteste gegen den Naziaufmarsch im Rumphorstviertel mit dem Vorwurf konfrontiert, zu strafbaren Handlungen aufzurufen. Mittlerweile haben sich Blockaden und Aufrufe in Münster etabliert und wurden auch gerichtlich bestätigt.

„Blockaden sind Versammlungen und damit ein rechtlich geschütztes und legitimes Mittel in der politischen Auseinandersetzung“, fasst die VVN/BdA Münster die jahrelange Auseinandersetzung zusammen.
Dieser Gesetzesentwurf soll angeblich helfen, die extreme Rechte zu bekämpfen, leistet aber genau das Gegenteil, indem er antifaschistische Proteste kriminalisiert und somit massiv erschwert. Er spielt in Münster nur einer Gruppe in die Karten – und das ist die extrem rechte AfD.

Wir beteiligen uns weiterhin an Protesten“

Für die VVN/BdA steht fest, dass sie sich weiterhin an Protesten beteiligen und diese auch selbst organisieren wird: „Wir haben bisher immer gegen die extreme Rechte demonstriert und werden damit selbstverständlich weitermachen.“
Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und kein Gnadenrecht. Deshalb fordert die VVN/BdA den Gesetzentwurf zu stoppen.

Neue Radiosendung(en) „Antenne Antifa“:

15. Februar 2021

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Ausgabe Februar: AfD-Kreisparteitag in Münster, Versammlungsrecht in NRW, „Hayek-Clubs“

Zum Inhalt: Die AfD traf sich Ende Januar zum Kreisparteitag in der Stadthalle Hiltrup in Münster. Ziel der Partei war es, Kandidatinnen für die Bundestagswahl 2021 aufzustellen. Die Moderatoren Carsten und Detlef berichten über die Proteste gegen den Kreisparteitag in Münster. Unter Einhaltung der Corona-Auflagen demonstrierten mehr als 100 Menschen vor der Stadthalle Hiltrup. Außerdem geht es um das Versammlungsrecht in NRW: Die schwarz-gelbe Landesregierung hat zahlreiche Verschärfungen beschlossen. Detlef und Carsten sprechen von „massiven Einschränkungen der Grundrechte“. Sie unterhalten sich auch über die „Hayek-Clubs“. Die neoliberal-konservativen Gesprächskreise sollen der AfD nahestehen. Außerdem im Magazin „antenne antifa“: „Die Feuerzangenbowle“ – Bedient der Film-Klassiker von 1944 NS-Propaganda?

Esther Bejarano in den Tagesthemen: „8. Mai zum Feiertag machen!“

30. Januar 2021

„Wie würde die Welt aussehen, wenn die Nazis damals gewonnen hätten?“ – unsere Ehrenpräsidentin und Shoah-Überlebende Esther Bejarano hat am 27. Januar in den Tagesthemen einen Kommentar zum Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz gesprochen. Sie sieht den Schlüssel für eine demokratische Zukunft in der Jugend und ermahnt sie, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen, damit sie sich nicht wiederholt. Link zum Zwischenruf von Esther Bejarano.

Abschließend fordert sie, dass der 8.Mai als Tag der Befreiung zum Feiertag erklärt wird. Gemeinsam mit Esther Bejarano haben wir bereits im letzten Jahr eine Petition gestartet, in der wir #8MaizumFeiertag (change.org/8Mai) fordern. 

Zum Holocaust-Gedenktag

27. Januar 2021

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Link zu Antenne Antifa im Januar 2021

Der 27. Januar ist in Deutschland der offizielle Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und erinnert an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz im Jahr 1945. In „antenne antifa“ ist ein Interview aus dem Jahr 2015 zu hören, das anlässlich des 70. Jahrestags der Befreiung geführt wurde. Journalistin Daniela Wakonigg und Filmemacher Robert Thalheim sprechen unter anderem über Thalheims Zivildienst in der pädagogischen Abteilung der Internationalen Jugendbegegnungsstätte in Auschwitz. Es geht in diesem Zusammenhang zum Beispiel um Reaktionen von Touristen, den Widerspruch zwischen dem historischen Ort und der Normalität in Oswiecim sowie Muster der Erinnerung. Auch der Film „Am Ende kommen Touristen“ von Robert Thalheim ist Thema des Gesprächs. Darin verarbeitet er seine Erfahrungen als Zivildienstleistender.

„Das Haus brennt und sie sperren die Feuerwehr aus“

9. Januar 2021

Nein zum Entzug der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA – Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!

Antifaschist*innen sprechen sich gegen Polizeibewaffnung mit Elektroschockern aus

9. Januar 2021

Wir geben hier eine Pressemitteilung der VVN-BdA NRW wieder: „Distanzelektroimpulsgerät“, so heißen die neuen Elektroschocker offiziell, die die Polizei NRW seit Januar diesen Jahres in vier Polizeibehörden einsetzen kann. In Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und im Rhein-Erft-Kreis werden die umgangssprachlich „Taser“ genannten Geräte für ein Jahr im Streifendienst erprobt. Die VVN-BdA NRW lehnt die Einführung von Folterinstrumenten ab.

Im Einsatz werden gegnerische Personen auf fünf Meter Entfernung mit einem grünen Laser anvisiert und dann mit Metallpfeilen an Drähten beschossen, die in die Haut eindringen. Mit einer hohen Stromspannung wird der so Beschossene dann außer Gefecht gesetzt. 50 000 Volt und zwei bis drei Milliampere Stromstärke führen zu einer schmerzhaften Muskelkontraktion, die auch bei Menschen wirken, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Mögliche Herzprobleme inklusive Herzstillstand insbesondere bei Menschen, die Alkohol oder Drogen im Blut haben nicht ausgeschlossen.

Für die Testphase wurden insgesamt 60 „Taser 7“ der Firma Axon beschafft. An den Geräten wurden 30 Multiplikatoren und 400 Endanwender drei Tage lang geschult, die die Geräte abwechselnd mitführen werden. Das Nachbarland Rheinland-Pfalz hat die Testphase schon hinter sich. Dort sei das Gerät, berichtet die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die sich für die flächendeckende Bewaffnung mit „Tasern“ ausspricht, in 30 „Einsatzlagen“ eingesetzt worden, wobei in 21 Fällen schon die Androhung genügt habe, um die Lage zu beruhigen. Auch im Saarland und in Hessen sind „Taser“ im Gebrauch, weitere Länder und die Bundespolizei planen deren Einführung oder Erprobung. Die GdP erhofft mit den Geräten die Gewalt gegenüber Polizeibeamt*innen verringern zu können.

Die VVN-BdA NRW lehnt die Bewaffnung der Polizei mit Folterinstrumenten ab. Auch die vorgebliche „deeskalierende Wirkung“ kann kein Argument für die Einführung sein, denn Folter und Androhung von Folter sind aus gutem Grund verboten. Zudem befürchtet die VVN-BdA NRW, dass mit der zunehmenden Verbreitung dieser Waffe die Hemmschwelle sinkt, sie auch in unnötigen Situationen einzusetzen.

Gegen das Vergessen: Der „Auschwitz-Erlass“ von 1942

16. Dezember 2020

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Studie der Universität Leipzig bestätigt antiziganistische Ressentiments in der Gesellschaft.
Heute vor 78 Jahren erließ der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler den sogenannten „Auschwitz-Erlass“. Darin ordnete er die Deportationen der noch im Deutschen Reich verbliebenen Rom_nja und Sinti_ze in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau an. Der Erlass bildete die Grundlage für den Genozid an Rom_nja und Sinti_ze. Einem Großteil der Bevölkerung ist dies bis heute nicht bekannt. Mehr dazu:

Über des Wesen des Faschismus und über seine mögliche Verhinderung

25. November 2020

Ein immer noch aktueller Vortrag von Reinhard Opitz nach 46 Jahren  wieder vorgelegt

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