Nein zum Entzug der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA – Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!
Antifaschist*innen sprechen sich gegen Polizeibewaffnung mit Elektroschockern aus
9. Januar 2021
Wir geben hier eine Pressemitteilung der VVN-BdA NRW wieder: „Distanzelektroimpulsgerät“, so heißen die neuen Elektroschocker offiziell, die die Polizei NRW seit Januar diesen Jahres in vier Polizeibehörden einsetzen kann. In Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und im Rhein-Erft-Kreis werden die umgangssprachlich „Taser“ genannten Geräte für ein Jahr im Streifendienst erprobt. Die VVN-BdA NRW lehnt die Einführung von Folterinstrumenten ab.
Im Einsatz werden gegnerische Personen auf fünf Meter Entfernung mit einem grünen Laser anvisiert und dann mit Metallpfeilen an Drähten beschossen, die in die Haut eindringen. Mit einer hohen Stromspannung wird der so Beschossene dann außer Gefecht gesetzt. 50 000 Volt und zwei bis drei Milliampere Stromstärke führen zu einer schmerzhaften Muskelkontraktion, die auch bei Menschen wirken, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Mögliche Herzprobleme inklusive Herzstillstand insbesondere bei Menschen, die Alkohol oder Drogen im Blut haben nicht ausgeschlossen.
Für die Testphase wurden insgesamt 60 „Taser 7“ der Firma Axon beschafft. An den Geräten wurden 30 Multiplikatoren und 400 Endanwender drei Tage lang geschult, die die Geräte abwechselnd mitführen werden. Das Nachbarland Rheinland-Pfalz hat die Testphase schon hinter sich. Dort sei das Gerät, berichtet die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die sich für die flächendeckende Bewaffnung mit „Tasern“ ausspricht, in 30 „Einsatzlagen“ eingesetzt worden, wobei in 21 Fällen schon die Androhung genügt habe, um die Lage zu beruhigen. Auch im Saarland und in Hessen sind „Taser“ im Gebrauch, weitere Länder und die Bundespolizei planen deren Einführung oder Erprobung. Die GdP erhofft mit den Geräten die Gewalt gegenüber Polizeibeamt*innen verringern zu können.
Die VVN-BdA NRW lehnt die Bewaffnung der Polizei mit Folterinstrumenten ab. Auch die vorgebliche „deeskalierende Wirkung“ kann kein Argument für die Einführung sein, denn Folter und Androhung von Folter sind aus gutem Grund verboten. Zudem befürchtet die VVN-BdA NRW, dass mit der zunehmenden Verbreitung dieser Waffe die Hemmschwelle sinkt, sie auch in unnötigen Situationen einzusetzen.
Gegen das Vergessen: Der „Auschwitz-Erlass“ von 1942
16. Dezember 2020
Auschwitz-Erlass 1942, roma, sinti
Studie der Universität Leipzig bestätigt antiziganistische Ressentiments in der Gesellschaft.
Heute vor 78 Jahren erließ der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler den sogenannten „Auschwitz-Erlass“. Darin ordnete er die Deportationen der noch im Deutschen Reich verbliebenen Rom_nja und Sinti_ze in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau an. Der Erlass bildete die Grundlage für den Genozid an Rom_nja und Sinti_ze. Einem Großteil der Bevölkerung ist dies bis heute nicht bekannt. Mehr dazu:
Über des Wesen des Faschismus und über seine mögliche Verhinderung
25. November 2020
Radiosendungen „Antenne Antifa“ anhören:
20. November 2020
Folgende Themen der letzten Sendungen warten auf euch:
Gedenken für die Zwangsarbeiter*innen *Update*
14. November 2020
Seit 14 Jahren beteiligt sich die VVN-BdA Münster an einem Gedenken für Zwangsarbeiter*innen in Hiltrup. Die Veranstaltung versteht sich als eine Alternative zum üblichen Volkstrauertagsgedenken. Angesichts der Corona-Pandemie lautet das Thema diesmal „Gesundheit im NS und heute“ und die beiden Reden dazu wurden im Vorfeld aufgezeichnet. Zu diesem virtuellen Gedenken landen wir herzlich ein. Klicken Sie dazu einfach auf die folgenden LINKs:
Einleitung und Redebeitrag von Detlef Lorber (VVN-BdA MS)
Redebeitrag zur Gesundheitsversorgung in heutigen Lagern vom „Bündnis gegen Abschiebungen, MS“
Votum von Kaplan Andreas Britzwein am 15.11. auf dem Friedhof
Redebeitrag des Instituts für Theologie und Politik auf dem Friedhof
Außerdem gibt es am Sonntag, den 15.11.2020 um 15:30h die Möglichkeit zu einem kurzen Gedenken auf dem Friedhof. Wer sich daran beteiligen will, möge bitte mit Mund-Nasen-Schutz und ‚auf Abstand‘ auf den Parkplatz an der Westfalenstraße kommen. Nach einem Votum des Kaplans und einer Rede des ITP gehen wir dann gemeinsam zu den Gräbern. Wenn es das Wetter zulässt, werden die Reden am Sonntag ebenfalls aufgezeichnet und in den nächsten Tagen hier veröffentlicht.
Veranstalter ist ein ökumenischer Vorbereitungskreis bestehend aus Vertreter*innen der katholischen und der evangelischen Kirche in Hiltrup, vom „Bündnis gegen Abschiebungen“ in Münster, dem „Institut für Theologie und Politik (ITP)“, Münster und der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN-BdA)“, Münster.
Der 9. November 1938 in Münster *Ergänzung*
9. November 2020
Die Reichsprogromnacht 1938 in Münster und ihre Folgen
Ein Feature der Jugendgeschichtswerkstatt Münster (2010): LINK
Gesundheit im NS und heute
23. Oktober 2020
Einladung zum Gedenken an die Zwangsarbeiter*innen und zum Besuch der Gräber
Am Sonntag, den 15. November 2020 – 15:30h
Ort: Alter Friedhof in Münster-Hiltrup, Westfalenstraße (Parkplatz)
Auch in diesem Jahr soll es wieder ein ökumenisches Gedenken für die Zwangsarbeiter*innen in Hiltrup geben. Wegen Corona können wir uns aber nicht wie in den letzten Jahren in der alten St. Clemenskirche treffen, sondern werden die Beiträge zum Gedenken vorher aufzeichnen. In Anlehnung an die schwierige Situation in diesem Jahr soll das Thema „Gesundheit im Nationalsozialismus und heute“ lauten. Alle Beiträge können dann am Sonntag auf dieser Seite angeschaut werden.
Wir wollen aber auch wieder zu den Gräbern der Zwangsarbeiter*innen gehen, die in Hiltrup begraben liegen, und dort Blumen und Kerzen ablegen. Wer sich daran beteiligen möchte, ist herzlich eingeladen, am Sonntag um 15:30 Uhr zum Friedhof zu kommen. Wir treffen uns ‚auf Abstand‘ auf dem Parkplatz an der Westfalenstraße und gehen dann gemeinsam zu den Gräbern.
Kein OB für Münster mit den Stimmen der AfD!
22. September 2020
*Pressemitteilung*
Sehr geehrte Damen und Herren,
erfreulicherweise haben zahlreiche Kandidat*innen für den Stadtrat und das OB-Amt die „Münsteraner Erklärung gegen Rechts“ unterschrieben und sich im Wahlkampf klar gegen die AfD ausgesprochen.
Sie sind sich einig: Eine Partei, deren Programm aus Rassismus, Nationalismus, Menschenverachtung und sozialer Ausgrenzung besteht, darf nicht als demokratische oder diskursfähige Partei angesehen und behandelt werden.
Nun kommt es am 27. September in unserer Stadt zu einer Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters. Während der eine der beiden Kandidaten, Herr Todeskino, die Münsteraner Erklärung mit initiiert und unterschrieben hat, hat sich der andere Kandidat und amtierende Oberbürgermeister, Herr Lewe, dagegen entschieden, sich so von der AfD abzugrenzen.
Während des Wahlkampfs hat die rechtsextremistische AfD zur Wahl von Herrn Lewe aufgerufen – auch hier bleibt Herr Lewe bis heute eine eindeutige Distanzierung schuldig und sieht offenbar kein Problem darin, sich mit den Stimmen des extrem rechten Randes zum Oberbürgermeister wählen zu lassen. Das erinnert stark an die Vorkommnisse im Thüringer Landtag von Februar diesen Jahres – die dort erfolgte Ministerpräsidentenwahl mit AfD-Stimmen wurde von allen demokratischen Münsteraner Parteien kritisiert und abgelehnt. Sieben Monate später soll nun das höchste Amt der Stadt Münster mit den Stimmen der Anhängerschaft eben jener, im Februar so scharf kritisierten, AfD gestützt werden?
Die VVN/BdA als älteste antifaschistische Organisation der Bundesrepublik Deutschland erwartet eine Stellungnahme allen demokratischen Parteien in dieser Sache und eine Antwort auf die folgende Frage: Wie kann wirkungsvoll verhindert werden, dass extrem rechte Wähler*innen diese Wahl entscheiden bzw. den entscheidenden Ausschlag geben könnten?
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Lorber
VVN/BdA Münster
Gedenken an die Hinrichtung von Franciszek Banaś und Wacław Ceglewski
13. August 2020
Bericht in der WN Greven: https://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Greven/4253458-Gedenken-an-Hinrichtung-polnischer-Zwangsarbeiter-in-den-Bockholter-Bergen-vor-78-Jahren-Ihr-Schicksal-darf-nicht-in-Vergessenheit-geraten
Die VVN-BdA Münster gedenkt auch in diesem Jahr anlässlich des 78. Jahrestages der Hinrichtung gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen (Ortsverband Greven) an der Gedenkstätte in den Bockholter Bergen den beiden NS-Opfern.
Am 14. August 1942 wurden die beiden Polen Franciszek Banaś und Wacław Ceglewski in den Bockholter Bergen bei Greven (Münsterland) hingerichtet. Sie gehörten zu den mehreren Millionen im Deutschen Reich während des Zweiten Weltkriegs zwangsweise zur Arbeit eingesetzten Kriegsgefangenen und ausländischen „ZivilarbeiterInnen“.
Bedingt durch die Corona-Pandemie wird die Gedenkveranstaltung nur in kleinem Kreise durchgeführt. Die einzelnen Redebeiträge und die Kranzniederlegung werden per Video dokumentiert und sind bei Münster Tube (https://www.youtube.com/channel/UCmebupCownKgBGJoDo7) zu sehen.
Wir würden uns darüber freuen, wenn der beiden NS-Opfer virtuell gedacht und das diesjährige Gedenken im Netz verbreitet würde.
Zur Geschichte der beiden ermordeten polnischen Zwangsarbeiter siehe die Beiträge von Christoph Leclaire in den vom Stadtarchiv Greven herausgegeben „Grevener Geschichtsblättern“ Nr. 7 u. 8 sowie seinen anlässlich des 75. Jahrestages erschienenen Gedenkbeitrag: https://nrw-archiv.vvn-bda.de/texte/1820_greven.htm