VVN/BdA kritisiert geplantes neues Versammlungsgesetz für NRW
27. März 2021
Pressemitteilung vom 25.03.2021
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschist* innen (VVN/BdA) Münster kritisiert den Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Landesregierung für ein neues Versammlungsgesetz in NRW massiv. Die VVN/BdA befürchtet massive Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und somit der erfolgreichen, breiten Proteste gegen die extreme Rechte.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Polizei verlangen kann, dass Ordner*innen ihre Daten vorab an die Polizei übermitteln müssen. Zudem sollen Anmelder*innen für Handlungen aller Demonstrationsteilnehmer*innen haftbar gemacht werden. „Die neuen Pflichten haben ein hohes Abschreckungspotential für Anmelder*innen“, so die Antifaschist*innen „zudem bergen sie ein hohes Missbrauchspotential, wenn diese Daten in die falschen Hände geraten.“
Auch weitere Einschränkungen wie das sogenannte „Vermummungs- und Militanzverbot“ öffnen Tür und Tor für willkürliche Entscheidungen der Polizei.
Einfordern der Ordner*innenlisten ist rechtswidrig
Die VVN/BdA hat hier in Münster eigene Erfahrungen gemacht: 2012 meldete sie eine Protestversammlung gegen den Nazi-Aufmarsch am 3.3.2012 im Stadtteil Rumphorst an. Zähneknirschend kam man der Aufforderung der Polizei nach, Namen und Anschriften der Ordner*innen vorab mitzuteilen. Nach der Versammlung klagte die VVN/BdA gegen dieses Vorgehen der Polizei und ließ diese Auflage überprüfen. Die Polizei erwiderte die Klage erst gar nicht, erkannte die Rechtswidrigkeit ihrer eigenen Maßnahme an und sagte zu, künftig darauf verzichten zu wollen.
Im gleichen Zusammenhang hatte es Einschüchterungsversuche und Bedrohungen durch die extreme Rechte gegeben, da die Polizei Namen der Protestkundgebungsanmelder*innen an die Presse gegeben hatte: Vor dem Naziaufmarsch 2012 verschickten Neonazis Drohbriefe an von ihnen ausgemachte Antifaschist*innen, in den vergangenen Jahren erhielten im „Keinen Meter den Nazis“-Bündnis und in der VVN/BdA Münster aktive Personen Drohanrufe und unerwünschte Paketsendungen von extrem Rechten.
„Störungsverbot“ soll Anti-Nazi-Proteste verhindern
Ein sogenanntes „Störungsverbot“ stellt sämtliche Störungsversuche und sogar Aufrufe und Vorbereitungen zu diesen unter Strafe. „Das betrifft auch unsere breiten Proteste in Münster. Womöglich machen sich demnächst die 10.000 Menschen, die auf dem Prinzipalmarkt friedlich gegen die AfD protestieren, pauschal strafbar.“, fasst die VVN/BdA zusammen.
Das „Keinen Meter den Nazis“-Bündnis, dem die VVN/BdA Münster angehört, sah sich bereits 2012 im Vorfeld der Proteste gegen den Naziaufmarsch im Rumphorstviertel mit dem Vorwurf konfrontiert, zu strafbaren Handlungen aufzurufen. Mittlerweile haben sich Blockaden und Aufrufe in Münster etabliert und wurden auch gerichtlich bestätigt.
„Blockaden sind Versammlungen und damit ein rechtlich geschütztes und legitimes Mittel in der politischen Auseinandersetzung“, fasst die VVN/BdA Münster die jahrelange Auseinandersetzung zusammen.
Dieser Gesetzesentwurf soll angeblich helfen, die extreme Rechte zu bekämpfen, leistet aber genau das Gegenteil, indem er antifaschistische Proteste kriminalisiert und somit massiv erschwert. Er spielt in Münster nur einer Gruppe in die Karten – und das ist die extrem rechte AfD.
„Wir beteiligen uns weiterhin an Protesten“
Für die VVN/BdA steht fest, dass sie sich weiterhin an Protesten beteiligen und diese auch selbst organisieren wird: „Wir haben bisher immer gegen die extreme Rechte demonstriert und werden damit selbstverständlich weitermachen.“
Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und kein Gnadenrecht. Deshalb fordert die VVN/BdA den Gesetzentwurf zu stoppen.