Antifaschist*innen sprechen sich gegen Polizeibewaffnung mit Elektroschockern aus

9. Januar 2021

Wir geben hier eine Pressemitteilung der VVN-BdA NRW wieder: „Distanzelektroimpulsgerät“, so heißen die neuen Elektroschocker offiziell, die die Polizei NRW seit Januar diesen Jahres in vier Polizeibehörden einsetzen kann. In Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und im Rhein-Erft-Kreis werden die umgangssprachlich „Taser“ genannten Geräte für ein Jahr im Streifendienst erprobt. Die VVN-BdA NRW lehnt die Einführung von Folterinstrumenten ab.

Im Einsatz werden gegnerische Personen auf fünf Meter Entfernung mit einem grünen Laser anvisiert und dann mit Metallpfeilen an Drähten beschossen, die in die Haut eindringen. Mit einer hohen Stromspannung wird der so Beschossene dann außer Gefecht gesetzt. 50 000 Volt und zwei bis drei Milliampere Stromstärke führen zu einer schmerzhaften Muskelkontraktion, die auch bei Menschen wirken, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Mögliche Herzprobleme inklusive Herzstillstand insbesondere bei Menschen, die Alkohol oder Drogen im Blut haben nicht ausgeschlossen.

Für die Testphase wurden insgesamt 60 „Taser 7“ der Firma Axon beschafft. An den Geräten wurden 30 Multiplikatoren und 400 Endanwender drei Tage lang geschult, die die Geräte abwechselnd mitführen werden. Das Nachbarland Rheinland-Pfalz hat die Testphase schon hinter sich. Dort sei das Gerät, berichtet die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die sich für die flächendeckende Bewaffnung mit „Tasern“ ausspricht, in 30 „Einsatzlagen“ eingesetzt worden, wobei in 21 Fällen schon die Androhung genügt habe, um die Lage zu beruhigen. Auch im Saarland und in Hessen sind „Taser“ im Gebrauch, weitere Länder und die Bundespolizei planen deren Einführung oder Erprobung. Die GdP erhofft mit den Geräten die Gewalt gegenüber Polizeibeamt*innen verringern zu können.

Die VVN-BdA NRW lehnt die Bewaffnung der Polizei mit Folterinstrumenten ab. Auch die vorgebliche „deeskalierende Wirkung“ kann kein Argument für die Einführung sein, denn Folter und Androhung von Folter sind aus gutem Grund verboten. Zudem befürchtet die VVN-BdA NRW, dass mit der zunehmenden Verbreitung dieser Waffe die Hemmschwelle sinkt, sie auch in unnötigen Situationen einzusetzen.